Pickerl-Überprüfung
Die nächste Pickerl-Überprüfung steht an und sie sind auf der Suche nach einer autorisierten KFZ-Werkstatt? Bei Auto & Bike Boandl sind Sie genau richtig:
- Überprüfung von Fahrzeugen aller Marken
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Doch was ist die § 57a-Überprüfung überhaupt? In welchen Abständen muss die Pickerl-Überprüfung durchgeführt werden? Gibt es eine Toleranzfrist? Was wird überprüft? Welche Unterlagen benötigen Sie? Hier finden Sie alle Antworten.
WAS IST DIE § 57A-ÜBERPRÜFUNG?
Die § 57a-Überprüfung, umgangssprachlich Pickerl, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von Kfz und bestimmten Anhängern. Dabei wird das Fahrzeug auf seine Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit geprüft. Nach der Begutachtung wird Ihnen ein schriftliches Gutachten ausgehändigt und eine Begutachtungsplakette an der Windschutzscheibe befestigt. Die § 57a-Überprüfung darf nur von autorisierten Einrichtungen durchgeführt werden – die Auto Bike & Boandl ist eine dieser Einrichtungen in Eltendorf.
WANN IST DAS NÄCHSTE PICKERL FÄLLIG?
Bei der § 57a-Begutachtung gilt die 3-2-1-Regel. Das bedeutet, dass die Pickerl-Überprüfung nach folgenden Zeiträumen fällig ist:
- bei Neuwagen drei Jahre nach der Erstanmeldung
- die zweite Überprüfung nach zwei weiteren Jahren
- anschließend jährlich
- Tipp: Auf dem Pickerl auf Ihrer Windschutzscheibe sind Jahr und Monat der nächsten fälligen Pickerl-Überprüfung eingestanzt.
WIE LANGE DARF MAN DAS PICKERL ÜBERZIEHEN?
Grundsätzlich darf die Pickerl-Frist um 4 Monate überzogen werden. Diese Toleranzfrist gilt jedoch nur für privat genutzte PKW. Doch Achtung: Die Frist gilt nur in Österreich – sollten Sie also ins Ausland fahren, muss die Pickerl-Überprüfung fristgerecht durchgeführt werden.
Bei abgelaufenem Pickerl drohen in Österreich Strafen von bis zu 5.000 €.
Übrigens: Die Pickerl-Überprüfung darf höchstens einen Monat vorgezogen werden.
WAS WIRD ÜBERPRÜFT?
Folgende Positionen werden im Rahmen der § 57a-Überprüfung kontrolliert:
- Bremsen und Bremsanlagen
- Lenkvorrichtung und Lenkrad
- Sichtverhältnisse (Scheiben, Spiegel, Defroster, …)
- Leuchten, Rückstrahler und weitere elektrische Anlagen
- Räder, Reifen, Aufhängungen und Achsen
- Fahrgestell
- Motor
- Ausstattung (Sicherheitsgurte, Airbag, …)
- Umweltbelastung
Darüber hinaus wird eine Identifikation des Fahrzeugs vorgenommen. Für Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, gibt es noch weitere Prüfpunkte.
WELCHE UNTERLAGEN BRAUCHEN SIE FÜR DAS PICKERL?
Damit wir die Begutachtung durchführen können, sollten Sie folgende Unterlagen zum Pickerl-Termin mitbringen:
- Zulassungsschein
- bei Spezialanpassungen wie z. B. Sportauspuff: Genehmigungen oder Gutachten
- bei nicht zugelassenen Fahrzeugen: Typenschein bzw. Genehmigungsdokument
- bei historischen Fahrzeugen: Fahrtenbuch der letzten zwei Jahre, Genehmigungsdokument
- bei gasbetriebenen Fahrzeugen: mind. zu zwei Dritteln gefüllter Gastank (Dichtheitsprüfung)